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Datenschutzrichtlinie
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SAFI FOOD GMBH HAMBURG
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Verkaufsbedingungen von Safi Food GmbH gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinnevon § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Im Folgenden wird als „Kunde“ alle Personen verstanden, der Safi Food GmbH ein Angebot für dieLieferung von Produkten oder Dienstleistungen macht, sowie die Personen, mit der Safi Food GmbH einen Vertrag über die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen abschließt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchem Grund auch immer nicht gültig sein, dann bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in Kraft.
5. Abweichungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn Safi Food GmbH diesen zugestimmt hat und diese schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Alle Angebote bzw. ausgewiesene Angebote von Safi Food GmbH sind jedes Mal unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wenn ein nicht-bindendes
Angebot vom Kunden akzeptiert wird, dann hat Safi Food GmbH das Recht, das Angebot zurückzunehmen.
2. Der Inhalt aller Preislisten, Prospekte und anderen Daten mit einem Angebot oder einem ausgewiesenem Angebot wurden so genau wie möglich angegeben. Die betroffenen Daten sind nur für Safi Food GmbH verbindlich, wenn dies von Safi Food GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Ausgewiesene Angebote werden auf Grundlage von möglichen Daten des Kunden bei der Bewerbung zur Verfügung gestellt.
3. Verträge werden in dem Moment geschlossen, in dem (1) Safi Food GmbH ein Angebot oder eine Bestellung eines Kunden telefonisch oder schriftlich bestätigt (2) in dem Moment, in dem Safi Food GmbH mit der Vertragsdurchführung beginnt; oder (3) in den Moment, in dem der Kunde eine Rechnung für den betreffenden Vertrag erhält.
3. Preise
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Wenn die Preise der Lieferanten von Safi Food GmbH oder anderen preisbestimmenden Faktoren zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung steigen, dann ist Safi Food GmbH berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern.
4. Lieferung und Abnahme
1. Sofern nicht bei dem ausgewiesenem Angebot oder dem Vertrag schriftlich angegeben, erfolgt die Lieferung durch die Verfügungsstellung der Produkte an der Adresse von Safi Food GmbH. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Zeitpunkt, an dem die bestellten Produkte in Empfang genommen wurden.
2. Wenn die Lieferung nicht an der adresse von Safi Food GmbH stattfindet, wird unter lieferbedingungen FOB (kostenlos an Bord) geliefert. Dies ist besonders wichtig wenn der kunde noch keinen zugang zur ware hat weil diese noch nicht gelöscht wurden. Der kunde ist für die abfertigung der ware und die abfertigung der zoll verantwortlich.
3. Der Kunde ist verpflichtet mit der Lieferung zu kooperieren und sie anzunehmen. Die Abnahme wird als abgelehnt angesehen, wenn die bestellten Produkte für die Lieferung angeboten wurden, aber die Lieferung aus welchem Grund auch immer nicht möglich war. In diesem Fall gilt der Tag, an dem die Abnahme verweigert wurde, als Tag der Lieferung. Wenn die Abnahme verweigert wird, dann ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug.
4. Bei einer Ablehnung der Abnahme, behält sich Safi Food GmbH das Recht vor, mögliche damit verbundene Kosten (einschließlich der Kosten für Lagerung und Transport) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Wenn die Lieferung verderbliche Waren beinhaltet, die als Folge der Ablehnung verderben, dann hat Safi Food GmbH, ohne weitere Bestimmung das Recht, die Vertragseinhaltung abzuschließen mit der Zustimmung durch den Kunden, ohne dass hat Safi Food GmbH immer noch die Verpflichtung zur Lieferung.
5. Ab dem zeitpunkt der Lieferung, einschließlich des Zeitpunkts der in Absatz 1, 2 und 3 dieses artikels erwähnt wird, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Risiko des Kunden. Bei Lieferung unter Lieferbedingungen FOB (kostenlos an Bord), liegt das risiko bereits beim kunde vor erhalt der ware, nämlich wenn die ware an den spediteur übergeben wird.
6. Angegebene Lieferzeiten sind nie als fest anzusehen, es sei denn, aufgrund der Art der zu liefernden Produkte, ergibt sich, dass die angegebenen Lieferzeiten tatsächlich fest sind. Der Kunde muss Safi Food GmbH dennoch eine angemessene Frist zur Lieferung anbieten.
7. Wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, dann behält sich Safi Food GmbH das Recht vor, Aufträge per Nachname zu liefern oder die Lieferung der Produkte zu verschieben, bis der Kunde auf andere Weise eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung zur Verfügung gestellt hat.
8. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
1. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und der Kunde gesetzlich bei Nichtzahlung in Verzug ist, ohne dass irgendeine Inverzugsetzung erforderlich ist.
2. Ab dem Moment, in dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Tag der vollständigen Zahlung, muss er Verzugszinsen von 1% pro Monat oder einen Teil davon an Safi Food GmbH zahlen, ungeachtet dem Recht von Safi Food GmbH auf gesetzliche Schadensersatzzahlung.
3. Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden an Safi Food GmbH ist nicht zulässig.
4. Alle Kosten für die Sammlung der fälligen Beträge des Kunden, erfolgt auf dessen Rechnung. Die Inkassokosten von Safi Food GmbH betragen 15% mit einem Minimum von 50€.
5. Die Zahlungen des Kunden an Safi Food GmbH bedient jedes Mal die fälligen Zinsen bzw. Kosten und dann erst die älteste offene Rechnung.
6. Ungeachtet, dessen was sonst in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, bleiben die Produkte von Safi Food GmbH, die an den Kunden geliefert werden, Eigentum von Safi Food GmbH, sofern die Art der Produkte dem nicht widerspricht. Die Produkte bleiben Eigentum von Safi Food GmbH bis zu dem Zeitpunkt an dem der Kunde die Produkte vollständig bezahlt hat.
7. Safi Food GmbH ist ohne weitere Inverzugsetzung ermächtigt, die gelieferten Produkte gemäß den Bestimmungen in diesem Artikel von dem Kunden bzw. seinen Haltern zu entfernen/entfernen zu lassen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, die Entfernung der Produkte zu ermöglichen.
6. Aussetzung und Auflösung
1. Safi Food GmbH ist berechtigt, die Erfüllung ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn: der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, Safi Food GmbH nach Vertragsabschluss erfährt, dass zu Recht zu befürchten ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
2. Darüber hinaus ist Safi Food GmbH berechtigt den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die weitere Durchführung des unveränderten Vertrags nicht zu erwarten ist.
3. Wird der Vertrag (teilweise) aufgelöst, dann sind Safi Food GmbH Ansprüche an den Kunden sofort auf Nachfrage zu zahlen. Wenn Safi Food GmbH die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, dann hält sie an ihren Ansprüchen vor dem Gesetz und dem Vertrag fest.
4. Safi Food GmbH behält jedes Mal ihr Recht auf Schadensersatz.
7. Höhere Gewalt
1. Wenn Safi Food GmbH aufgrund von höherer Gewalt dauerhaft oder vorübergehend an der (weiteren) Vertragsdurchführung gehindert wird, dann ist Safi Food GmbH berechtigt, ohne Verpflichtung auf Schadensersatz, den Vertrag ganz oder teilweise durch eine schriftliche Mitteilung aufzulösen, ohne gerichtliches Eingreifen bzw. die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, ungeachtet Safi Food GmbH Recht auf Zahlung des Kunden für die bereits erbrachten Leistungen
von Safi Food GmbH.
2. Unter höherer Gewalt fallen alle Umstände, durch die Safi Food GmbH vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) Arbeitsstreiks bei sich oder Lieferanten, unvorhersehbare Transportprobleme, Feuer, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, einschließlich jeweiliger Ein- und Ausfuhrverbote und
Beschränkungen und Enterprise-Störungen bei sich oder Lieferanten sowie unvorhersehbarer Lieferantenausfall weswegen Safi Food GmbH ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht (mehr) erfüllen kann.
8. Konformität
1. Safi Food GmbH bemüht sich um die höchstmögliche Qualität bei den gelieferten Produkten mit den Eigenschaften, die für einen normalen Gebrauch erforderlich sind.
2. Der Kunde muss die gelieferte Produkten direkt nach der Lieferung untersuchen. Sichtbare Mängel oder Beschädigung der gelieferten Waren oder der Verpackung, die bei der Lieferung vorhanden sind, müssen vom Kunden auf dem Lieferschein angegeben werden, der Rechnung oder auf den Beförderungsdokumenten, ohne die angenommen wird das die Ware angenommen und akzeptiert wurde.
3. Wenn ein Produkt das von Safi Food GmbH geliefert wird, nicht die vereinbarten Eigenschaften erfüllt, muss der Kunde Safi Food GmbH schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung darüber informieren, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung.
4. Wenn das Produkt nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht und eine rechtzeitige Reklamation gemacht wurde, wie in den Abschnitten 2 und 3 angegeben, dann wird Safi Food GmbH das Produkt ersetzen bzw. reparieren.
9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1. Bei Mängeln an der gelieferten Ware (Artikel 8), ist die Haftung von Safi Food GmbH beschränkt auf Ersatz oder Reparatur der defekten Produkte.
2. In anderen Fällen, haftet Safi Food GmbH nur für den direkten Schaden, der die Folge von Vorsatz oder bewusster Rücksichtslosigkeit auf Seiten von Safi Food GmbH ist. Die Haftung für unmittelbare Schäden ist auf den Verkaufspreis der Produkte der betroffenen Bestellung begrenzt. Safi Food GmbH haftet nie für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden, aufgrund von Umsatzrückgang.
3. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung von Safi Food GmbH auf den Betrag, der in dem vorherrschenden Fall durch die Versicherung ausgezahlt werden kann.
10 Sonstiges 1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Safi Food GmbH Geschäftssitz in Hamburg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt .